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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Anwendbare Einheit

Adresse des Kunden:
a. Beim Eingeben einer niederländischen, spanischen, französischen, deutschen oder einer anderen europäischen Adresse schließt der Käufer einen Vertrag mit der niederländischen Einheit Senska BV (Handelsregisternummer 87052466), mit Sitz in Kazemat 4, 3905 NR in Veenendaal, ab.
b. Beim Eingeben einer belgischen Adresse schließt der Käufer einen Vertrag mit der belgischen Einheit Senska BV, mit Sitz in Vijvers 4, 8210 Loppem, ab.

Rechnungsstellung:
a. Die Rechnungsstellung für Transaktionen erfolgt durch die Einheit, mit der ein Kaufvertrag geschlossen wurde.

Vertrag:
a. Durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, einen Vertrag mit der betreffenden Einheit auf der Grundlage der eingegebenen Adresse abzuschließen.

Rechtsprechung:
a. Im Falle eines Vertrags mit der niederländischen BV gilt niederländisches Recht, und Streitigkeiten werden dem zuständigen niederländischen Gericht vorgelegt, unabhängig vom Wohnsitzland des Kunden.
b. Im Falle eines Vertrags mit der belgischen BV sind die Gerichte des Bezirks Brügge zuständig, unabhängig vom Wohnsitzland des Kunden.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

In Abwesenheit besonderer Bedingungen, die aus dem Schriftverkehr der Parteien hervorgehen, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Aufträge, die auf oder als Anhang zu Briefköpfen, Angeboten, Rechnungen oder anderen beliebigen Dokumenten gedruckt oder geschrieben sind, als akzeptiert und müssen ohne Abweichung von denjenigen angenommen werden, die sie widerspruchslos erhalten haben.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor denen des Auftraggebers, sofern sie nicht ausdrücklich von uns akzeptiert wurden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die anwendbare Einheit. Nachstehend als "Senska" bezeichnet.

Allgemeine Verkaufs- und Rechnungsbedingungen.

  1. Der Angebotspreis für alle unsere Verkäufe, Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen kann auch nach Abschluss eines Verkaufs- oder Werkvertrages geändert werden, wenn sich Änderungen der Rohstoffpreise, Sozialabgaben, Löhne, Transportkosten, Vereinbarungen mit unseren Lieferanten usw. ergeben, und zwar abweichend von den Bestimmungen des Art. 1793 BGB. Durch die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichtet der Kunde ausdrücklich auf die Formalitäten des Art. 1793 BGB.

  2. Die Lieferfristen oder Ausführungsfristen sind unverbindlich und lediglich annähernd. Die Nichteinhaltung der Liefer- oder Ausführungsfristen kann in keinem Fall als Grund für Schadenersatz oder Vertragsauflösung geltend gemacht werden. Der Versand von Waren erfolgt auf Risiko und Kosten des Empfängers. Höhere Gewalt gibt unserem Unternehmen stets das Recht, entweder ganz oder teilweise vom Vertrag oder der Bestellung zurückzutreten oder die Ausführung zu verschieben, ohne zur Vorankündigung oder Entschädigung verpflichtet zu sein.
  3. Krieg, Mobilmachung, Blockaden, Streiks, Aufstände, Epidemien, Wetterbedingungen, Maschinenbrüche, Brände, Explosionen und jede andere Ursache, die die regelmäßige Lieferung durch unsere Lieferanten von Rohstoffen, Brennstoffen und Nachschub für eine normale Produktion, den Versand und/oder Transport behindern, sowie ähnliche Fälle gelten als höhere Gewalt.

  4. Mögliche Reklamationen sind schriftlich innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum an den Wohnsitz des Verkäufers zu richten, unter Angabe des Rechnungsdatums und der Nummer sowie einer detaillierten Beschreibung der Mängel. Sichtbare Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung und/oder Montage per Einschreiben zu melden, andernfalls gelten sie als akzeptiert. Verdeckte Mängel sind spätestens 5 Tage nach ihrer Entdeckung per Einschreiben dem Verkäufer/Unternehmer mitzuteilen. Verspätete Reklamationen werden nicht mehr berücksichtigt.

  5. Der von "Senska" in Rechnung gestellte Preis betrifft nur die auf der Rechnung angegebenen Leistungen. Der Kunde kann daher niemals behaupten, er habe geglaubt, es handele sich um eine Endabrechnung, die die gesamte Arbeit umfasste und nicht nur die angegebenen Leistungen.

  6. "Senska" steht es frei, vor Abschluss der Arbeiten die vollständige Bezahlung zu verlangen, bevor die Arbeit geliefert oder fertiggestellt wird.

  7. Alle unsere Vorschläge, Entwürfe, Zeichnungen, Kataloge, Broschüren, Preislisten, Dienstleistungsmaterialien und Informationen stellen kein Angebot dar und erfolgen ohne jegliche Verpflichtung unsererseits. Sie bleiben stets Eigentum von "Senska".

  8. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein unbeschädigter Zustand angegeben ist, gelten alle anvertrauten Güter als in dem Zustand zurückgegeben, in dem sie sich bei der Übergabe befanden. Jede Beschädigung wird daher, sofern nichts anderes angegeben ist, als bereits bei der Übergabe vorhanden angesehen.

  9. Unsere Rechnungen sind stets an unserem Geschäftssitz netto ohne Abzug bei Lieferung oder Abschluss der Leistungen fällig, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Jede unbezahlte Rechnung wird ab dem festgelegten Fälligkeitsdatum automatisch und ohne Mahnung um 1 % Zinsen pro Monat bis zur vollständigen Bezahlung erhöht. Ebenso ist automatisch und ohne Mahnung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrags (mit einem Mindestbetrag von 50 € und einem Höchstbetrag von 2.500 €) als Schadenersatz fällig.

  10. Alle Inkassokosten für unbezahlte Wechsel oder Schecks sowie andere Inkassokosten sind in dieser Pauschalentschädigung nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.

  11. Im Falle der Nichtzahlung hat "Senska" ein Zurückbehaltungsrecht an den Gütern, die ihr vom Kunden anvertraut wurden, bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung und der gemäß Artikel 7 fälligen Zinsen und Entschädigungen.

  12. Der Kunde, der das von ihm bestellte Werk nicht mehr abholt oder ausführen lässt, verliert nach Ablauf eines Jahres jeden Anspruch darauf, gerechnet ab dem eingeschriebenen Mahnschreiben zur Zahlung der ihm zugesandten Rechnung oder Mahnung. Erfolgt keine Mahnung, beginnt dieses Jahr ab dem Tag der Zahlungsklage für das Werk oder die Leistung. Nach Ablauf dieses Jahres kann der Kunde keine Ansprüche mehr auf das Werk geltend machen und keine Lieferung oder Ausführung mehr verlangen. "Senska BV" darf dann das Werk nach eigenem Ermessen verwenden, auch für andere Kunden. Dies alles gibt dem ursprünglichen Kunden kein Recht auf Rückerstattung oder Preisnachlass.
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